Regelanpassung bei Betrug (§15) bezüglich Gewinnchancen bei Lotterien

Geschenke auf Origo können nun wieder vom Absender abgeholt werden, wenn diese noch nicht geöffnet worden sind.
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  • Moin moin alle miteinander,


    §15 (Betrug) verbietet zwar bewusst falsch beschriftete Shopschilder, nicht aber bewusst falsche Behauptungen bei einer Lotterie. Im aktuellen Fall, der im noch Archiv nachlesbar ist, geht es um eine angebliche Gewinnwahrscheinlichkeit von 5% bei einem Einsatz von 50 Esk und einem möglichen Gewinn von 8000 Esk. Natürlich ist jeder selbst schuld, der auf ein solches Angebot hereinfällt, mMn sollten die Verantwortlichen aber trotzdem ein Auge darauf haben, wenn hier jemand mit solchen Mitteln das schnelle Geld machen will, und den §15 ggf. dementsprechend anpassen.


    Im Zusammenhang damit ist mir ein überholter Passus im §11 (Beschwerden) aufgefallen, der bei der Änderung der Regeln für das Forum wohl übersehen wurde: "Wenn es Beschwerden gibt oder sich jemand unfair behandelt fühlt, kann er zu dem Thema einen Beitrag im Forum verfassen ...". Einige Absätze später heißt es "Öffentliche Beschwerden über Mitspieler sind nicht erlaubt", was hier noch einmal betont wird. §11 sollte also dahingehend aktualisiert werden.


    just my two cents
    Sweepminder

    Größe allein ist nicht entscheidend.
    Eine Biene sammelt an einem Tag mehr Honig als ein Elefant in seinem ganzen Leben.


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    Einmal editiert, zuletzt von Sultan_Sativa ()

  • Vom System dürfte so ziemlich alles auslesbar sein, oder? Bei Shopschildern mag der Aufwand dazu lediglich etwas geringer sein. Bei einem Los für 50 Esk und angeblich 5% Chance auf 8000 Esk sagt einem allerdings schon die Unterstufenmathematik, daß da was faul ist.


    Wie wäre es denn mit folgendem Angebot: Ich schenke jedem Zehnten, der mir 50 Eskonen überweist, 4000 Eskonen. Das kann im System auch überprüft werden, und trotzdem kann gegenwärtig kein Spieler etwas dagegen unternehmen, wenn ALLE (außer mir natürlich) leer ausgehen. Nichts anderes ist es bei den Lotterien.

    Größe allein ist nicht entscheidend.
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  • Ich fasse mal zusammen: Wer betrogen wird, ist selbst schuld, auch wenn der §15 mit "Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen" etwas anderes suggeriert. Lotterien werden nicht überwacht, jeder Anbieter kann das Blaue vom Himmel lügen, um sein Konto zu füllen. Schuld ist nicht der Betrüger, sondern der Betrogene.


    Sollte man voraussetzen, dass dieser Umstand jedem Spieler bekannt ist, oder wäre auch das eine Erwähnung in den Rules/dem Wiki wert?

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    Einmal editiert, zuletzt von Sweepminder ()

  • Du hast halt kein Anrecht, bei einem Gewinnspiel auch wirklich zu gewinnen.


    Das hat jetzt WAS genau mit meinem Beitrag zu tun? Es geht schließlich nicht um das Recht zu gewinnen, sondern darum, nicht vorsätzlich belogen und betrogen zu werden. Wenn die offizielle Antwort darauf ein lapidares "selbst Schuld" ist, sollte das auch so in den Regeln festgehalten werden.


    Ansonsten gibt es genug Möglichkeiten, sicher zu handeln und wenn diese aus Gier oder der Gier nach absoluten Schnäppchen nicht genutzt werden, dann darf man schonmal an die Eigenverantwortlichkeit appellieren.


    Eigenverantwortlichkeit also. Dann kann das "Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen" also ersatzlos gestrichen werden? Nachweisen läßt es sich deiner Meinung nach ohnehin nicht, also ist ein solches Verbot lediglich ein Papiertiger, der mehr schadet als nützt, weil er Gewinnspielteilnehmer in falscher Sicherheit wiegt.

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  • §15 Betrug Es ist nicht erlaubt, auf
    irgendeine Art zu betrügen. Dazu zählt z. B. die Nutzung unerlaubter
    Tools (§3) oder die Ausnutzung von Fehlern (§5). Für Vereinbarungen, die
    ihr untereinander trefft, seid ihr selbst verantwortlich. Eine Ausnahme
    stellen Shopschilder dar, welche bewusst falsch ausgeschildert werden.
    Diese sehen wir als aktiven Verstoß gegen diesen Paragrafen an.



    Unter strafbaren Betrug zählen Bugusing und irgendwelche sachen mit denen man sich einen spielerischen Vorteil verschaffen kann. Außerdem ist es verboten ein Shopschild absichtlich zu fälschen z.Bwenn auf einem Shopschild steht, man verkauft einen Kürbis und im rahmen hängt ein Dia o.ä.
    Bei einem Casino ist zwar ein Shopschild, aber wenn dann ist die Werbung falsch, nicht das Schild.
    Das ganze ist eine spezielle Art von Handeln unter Spielern und dafür seit ihr selbst verantwortlich. Natürlich ist es nicht nett auf die Art und Weise zu betrügen, aber wir können nicht jedes Mal eingreifen, für Handlungen untereinander seit ihr selbst verantwortlich.
    Da das ganze darauf hinausläuft wieder eine Anprangerung gegen einen Fall zu werden, wäre ich dafür den Thread zu schießen. @Puddyman00 ?


    grüße,
    rilo

  • §15 Betrug
    Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen.
    [...]
    Natürlich ist es nicht nett auf die Art und Weise zu betrügen, aber es ist erlaubt.


    Auf genau diesen Widerspruch wollte ich hinweisen. Meinst du wirklich, der läßt sich dadurch lösen, indem man Diskussionen darüber verbietet?


    Zum überholten Passus im §11 hat sich noch niemand geäußert, der scheint wohl unstrittig zu sein.

    Größe allein ist nicht entscheidend.
    Eine Biene sammelt an einem Tag mehr Honig als ein Elefant in seinem ganzen Leben.


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  • Ich fasse mal zusammen: Wer betrogen wird, ist selbst schuld, auch wenn der §15 mit "Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen" etwas anderes suggeriert.


    Der §15 sollte stets in seiner Gesamtheit betrachtet werden:

    Zitat

    §15 Betrug
    Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen. Dazu zählt z. B. die Nutzung unerlaubter Tools (§3) oder die Ausnutzung von Fehlern (§5). Für Vereinbarungen, die ihr untereinander trefft, seid ihr selbst verantwortlich. Eine Ausnahme stellen Shopschilder dar, welche bewusst falsch ausgeschildert werden. Diese sehen wir als aktiven Verstoß gegen diesen Paragrafen an.


    So beschreibt der markierte Bereich eine Sonderregelung in einer strikten Regelung. Shopschilder werden folglich als zusätzliche Sonderregelung definiert. Ich sehe also in dem Paragrafen keinen Fehler, da dieser erst alle Fälle negiert, um daraufhin präzise Sonderregelungen zu öffnen.


    Zum überholten Passus im §11 hat sich noch niemand geäußert, der scheint wohl unstrittig zu sein.


    Dieser wird von uns in den nächsten Tagen angepasst. Vielen Dankt dür den Hinweis. :)


    Da das ganze darauf hinausläuft wieder eine Anprangerung gegen einen Fall zu werden, wäre ich dafür den Thread zu schießen. Puddyman00 ?


    Ich persönlich sehe hier aktuell keinen Grund dazu den Thread zu schließen, da der Fokus auf einer möglichen Regeländerung liegt. Sollten hier Anprangerungen auftauchen, werden wir diese aus den jeweiligen Texten rauseditieren. Immerhin ist die Grundfrage hierbei durchaus berechtigt. :)

  • Da es hier höchstwahrscheinlich um meinen Thread ging will ich mich hier auch mal äußern.


    Ich bin eigentlich der Letzte, der irgendjemand in die Pfanne hauen will.
    Die "Person" vor der ich gewarnt habe, wollte mir bzgl der Lotterie keine Auskunft geben.
    Angeblich hat das ganze ein Freund gebaut und die Werte stimmen überein.
    Wenn aber ein Buch mit 8000 eskonen Gewinn in einer von 3 Spendern ist und bei einem Loskauf alle 3 Spender jeweis 1 Item auswerfen, sind wir hier nicht bei 5% sondern bei 11.11% Wahrscheinlichkeit, dass ein Buch droppt.


    Aussage von XXXXXXX Das ist eine einmalige Aktion. -ich schließe das Casino jetzt sonst verliere ich noch- -casinobetrug ist erlaubt- -Ich kann an die Spender nicht dran- es haben schon andere gewonnen. (screens oder Beweise konnten nicht geliefert werden) - 1 Std später war das Casino wieder geöffnet-


    Auf die Frage -warum ist es denn wieder geöffnet?-
    kam die widersprüchliche Antwort .- ich hatte kein cobble mehr zum verkaufen- :D:D:D


    die Chatlogs habe ich alle noch :D wenn die jemand haben möchte kann ich gerne den Kram zur Verfügung stellen.


    Mir sind die paarhundert eskonen sch....egal die ich da investiert habe :D


    Klar ist das Betrug und es ist auch laut Regelwerk nicht verboten.
    Trotzdem kann ich doch bei sowas andere Spieler warnen.
    Wer andere bescheißt der muss einfach damit rechnen eine aufn Deckel zu bekommen und ich finde meine Reaktion darauf richtig und ich stehe dazu.
    Wenn jemand ein Casino hat und ein los kostet 10 Eskonen und die Wahrscheinlichkeit mit 5% das ein spawnegg droppt . mein Gott no risk no fun :D


    aber 5% (sry es sind 11.11%) 8000 es ?! bei 50es Einsatz
    das schreit doch schon nach Betrug. + die Aussagen dazu.


    naja sein/ihr Casino ist ja nun weg :D und seine Stadt auch @EliasH :D:D läuft nämlich


  • Der §15 sollte stets in seiner Gesamtheit betrachtet werden:


    So beschreibt der markierte Bereich eine Sonderregelung in einer strikten Regelung. Shopschilder werden folglich als zusätzliche Sonderregelung definiert. Ich sehe also in dem Paragrafen keinen Fehler, da dieser erst alle Fälle negiert, um daraufhin präzise Sonderregelungen zu öffnen.


    Einen generellen Fehler sehe ich darin auch nicht (siehe meinen Eröffnungsbeitrag), sondern einen mMn zu großen Interpretationsspielraum, der leicht zum Nachteil unerfahrener Spieler ausgenutzt werden kann. Ist in Vereinbarungen zwischen zwei Spielern Betrug erlaubt oder nicht? Natürlich nicht (das hoffe ich jedenfalls), er ist lediglich schwer bis gar nicht nachweisbar und damit im Normalfall auch kaum zu ahnden.


    Für den sicheren Handel gibt es ein plugin, mit dem sich ein Betrug weitestgehend verhindern läßt; für die sich steigender Beliebtheit erfreuenden Lotterien gibt es leider (noch) keine solche Möglichkeit. Bis eine solche geschaffen wurde halte ich es für gerechtfertigt, neben der allgemeinen Formulierung von "Vereinbarungen, die ihr untereinander trefft" explizit auf die Gefahr hinzuweisen, die von einer serverseitig nicht kontrollierten Lotterie ausgehen können. Denn dass die NICHT kontrollierbar ist dürfte gerade den Newbies nicht bewusst sein.


    Einen Vorschlag für die Formulierung eines solchen Hinweises reiche ich nach, sobald mir einer eingefallen ist. ;)

    Größe allein ist nicht entscheidend.
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  • §15 Betrug [Entwurf]
    Es ist nicht erlaubt, auf irgendeine Art zu betrügen. Dazu zählt z. B. die Nutzung unerlaubter Tools (§3) oder die Ausnutzung von Fehlern (§5). Vereinbarungen, die ihr untereinander trefft, wie z.B. die Teilnahme an Lotterien oder das Handeln ohne Verwendung des Handels-Plugins, finden auf Vertrauensbasis statt. Eine Ausnahme stellen Shopschilder dar, welche bewusst falsch ausgeschildert werden. Diese sehen wir als aktiven Verstoß gegen diesen Paragrafen an.


    Was (jedenfalls mir) noch unklar ist: gilt §8 (weg ist weg) auch im Falle vorsätzlich falscher Shopschilder? Wenn ich z.B. einen Spawner für 5000 Esk kaufe und stattdessen Cobblestone erhalte, dann würde ich vom Verkäufer schon gern mein Geld zurück haben, von seiner Bestrafung habe ich schließlich nicht viel.

    Größe allein ist nicht entscheidend.
    Eine Biene sammelt an einem Tag mehr Honig als ein Elefant in seinem ganzen Leben.


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