Moin moin alle miteinander,
§15 (Betrug) verbietet zwar bewusst falsch beschriftete Shopschilder, nicht aber bewusst falsche Behauptungen bei einer Lotterie. Im aktuellen Fall, der im noch Archiv nachlesbar ist, geht es um eine angebliche Gewinnwahrscheinlichkeit von 5% bei einem Einsatz von 50 Esk und einem möglichen Gewinn von 8000 Esk. Natürlich ist jeder selbst schuld, der auf ein solches Angebot hereinfällt, mMn sollten die Verantwortlichen aber trotzdem ein Auge darauf haben, wenn hier jemand mit solchen Mitteln das schnelle Geld machen will, und den §15 ggf. dementsprechend anpassen.
Im Zusammenhang damit ist mir ein überholter Passus im §11 (Beschwerden) aufgefallen, der bei der Änderung der Regeln für das Forum wohl übersehen wurde: "Wenn es Beschwerden gibt oder sich jemand unfair behandelt fühlt, kann er zu dem Thema einen Beitrag im Forum verfassen ...". Einige Absätze später heißt es "Öffentliche Beschwerden über Mitspieler sind nicht erlaubt", was hier noch einmal betont wird. §11 sollte also dahingehend aktualisiert werden.
just my two cents
Sweepminder