Co. Stadtgründer, "Vererbung" von Gründerrechten

Geschenke auf Origo können nun wieder vom Absender abgeholt werden, wenn diese noch nicht geöffnet worden sind.
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  • Hallo liebe Community und liebes Team,
    @Cenjon und mir ist eine, in unseren Augen, gute Idee zu Statthaltern eingefallen. Also: Manchmal kommt es vor, dass der Stadtgründer einer Stadt inaktiv wird, es aber noch mehrere aktive Statthalter gibt, welche sich möglicherweise um den Gründerposten streiten. Nun hatten wir die Idee, dass es einen "Co Gründer" gibt. Dieser Co Gründer, welcher vom ursprünglichem Stadtgründer ausgewählt wird (mit z.B /Stadt CoGründer Name ja), würde dann, wenn der Gründer inaktiv wird, die Gründerrechte bekommen. Während der Gründer aktiv ist, hat der CoGründer allerdings keine besonderen Vorteile bzw. Rechte.


    Was haltet ihr davon?


    Mit lieben Grüßen,
    DagobertSpider ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Puddyman00 ()

  • Grundsätzlich wäre ich dafür ^^
    Was ist dann denn, wenn diese Person das gar nicht will, dass sie im Falle des Falles die Gründerrechte bekommt?
    Und, muss die Person dazu online sein? In der Stadt, wie bei dem hinzufügen eines Statthalters?


    Wenn man als CoGründer ausgewählt werden sollte, sollte man aber auch eine Meldung dafür bekommen.
    Zum Beispiel macht Spieler 1, Spieler 2 zum CoGründer, dann sollte Spieler 2 die Nachricht (o.a.)  Spieler 1 hat dich in Stadt xy zum CoGründer gemacht. 


    Grüße

  • Ich kann mich @DoctorMenX nur anschließen!
    Ich denke mal, dass der Co Gründer genau die Rechte wie auch ein normaler Statthalter bekommen würde, nur mit deiner Ausnahme (Gründer inaktiv = Co Gründer wird Gründer), Vorallem dabei, wenn man einer Person besonders Vertraut.
    Lange Rede kurzer Sinn, Klasse Idee. :)


    Mit freundlichen Grüßen
    Kazuymichan

    Kazuymichan
    Statthalter von Remscheid
    Momentan im Umbau

  • Vielleicht wäre es auch möglich, dass Co-Stadtgründer auch andere Statthalter entfernen können, da viele Städte meist von mehreren Personen geleitet werden und es einiges vereinfachen würde. Lasst es mich wissen, wenn das momentan schon irgendwie möglich ist. ;)

  • Ich habe diesen Thread so verstanden, dass es quasi um ein "Erbe" geht. Der Stadtgründer bestimmt zu Spielzeiten, wer Gründer werden soll, sobald er inaktiv wird. Solange der aktuelle Gründer aktiv bleibt, sind die Rechte des "CoGründers" die selben, wie eines Statthallters.


    Sobald das mit den Rechten darüber geht, wäre hier ein weiterer Thread, der dann gerne zum Diskutieren genutzt werden kann.


    Zu diesem Thema hier wäre dann noch die Frage, ob ein CoGründer endgültig als Gründer eingetragen werden soll, sprich, sobald der ursprüngliche Gründer wieder online ist, soll er die Rechte zurück erhalten, oder bleiben die beim neuen Gründer?

  • Ich hätte gesagt, er hat KEINE sonderlichen Rechte während der Gründer aktiv spielt.
    Wenn der Gründer dann aber inaktiv wird, kriegt der Co.Gründer die Gründerrechte automatisch.


    Und @__Unicorn__ dafür wäre ich nicht, auch wenn es gut klingt und ich mir das auch wünschen würde, kann man dafür lieber einen anderen Stadtrang machen oder das mit dem Rechte einstellen.

  • Ihr könnt das auch einfach per Konversation ausmachen, zu der ihr später ein Teammitglied hinzufügt.


    Wir haben es uns so vorgestellt, dass dieser Vorgang (Übertragung Gründer) automatisch nach dem Zurücksetzten der Spielerdaten des Gründers passiert. Dadurch würde man ebenfalls dem Team Arbeit sparen.

  • Nein, denn es gibt kein automatisches Zurücksetzen von Städten. Halte das auch für problematisch, denn was ist, wenn der zweite auch inaktiv ist? Oder gar keine Stadt besitzen darf?


    Es gelten unsere regulären Inaktivitätsregeln, die bereits im Interesse der Städte entworfen wurden. Wer dafür Sonderregelung möchte, kann sie dem Team vortragen.

  • Automatisch würde ich jetzt auch nicht gut finden... eher durch einen Befehl, ähnlich wie bei einer GS-Enteignung. So kann der benannte CoGründer auch selber entscheiden, ob er das "Erbe" annimmt oder es ruhen lässt. Es könnte ja einen triftigen Grund für die Inaktivität des Stadtgründers geben. Z.B. kaputter PC, Krankheit oder so.
    Sollten die Gründerrechte jedoch an den CoGründer übergehen, wäre das meiner Meinung nach dann entgültig.
    Eventuell könnte man ja einen weiteren Befehl einbauen, den es dem Aktuellen Gründer ermöglicht die Recht direkt an den benannten CoGründer zu übergeben.
    Dann natürlich nur in Anwesenheit den Benannten CoGründers und mit Bestätigung dessen, änlich wie bei einer Freundschaftsanfrage.

  • Wie bereits geschrieben könnt ihr bei solchen Problemen gerne eine Konversation eröffnen, bei welcher ihr bei Inaktivität des Gründers oder ähnlichen Fällen später einmal einen Moderator hinzufügt.
    Da dies aber unabhängig von der Annahme des Vorschlags funktioniert, ist dieser Vorschlag erstmal abgelehnt.