Shopgrundstücke als neue Grundstücksart

Geschenke auf Origo können nun wieder vom Absender abgeholt werden, wenn diese noch nicht geöffnet worden sind.
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  • Hallo,
    zuerst mal vorweg: Es gibt in meinem Anliegen Parallelen zum Thema Abschaffen der mindest Höhe bei der Stadtstufen Voraussetzung und Erhöhung der anlegbaren Gs, aber damit mein Beitrag nicht untergeht, dachte ich dass es besser wäre das ganze in einem eignen Thread zu schreiben. Sollte ich mit meiner Einschätzung falsch liegen, bitte löschen.


    Ich habe mir in Firnhall gemeinsam mit TheWiking eine schöne Mall aufgebaut, wo wir auch Shops vermieten wollen. Nun stehe ich vor dem Problem: Miete oder Baurecht? Wenn ich die Shops mit dem Mietsystem vermiete, bekomme ich zwar das Geld garantiert, aber der Mieter kann nen Bunker bauen und ich kann nichts machen. Bei der Variante mit den Baurechten ist das ganze ziemlich unsicher und macht auch misstrauisch, aber nur so könnte ich einschreiten wenn jemand dann z.B. dort keinen Shop errichtet. Zudem muss ich diese GS von meinen Freigrundstücken "bezahlen", darum hätte ich folgende Idee:
    Man macht eine neue Kategorie GS, die Kategorie ShopGS. Diese GS zählen nicht zum Votebonus, können unbegrenzt angelegt werden, der Mietpreis wird wöchentlich abgezogen, die GS tauchen nicht in der GS-Übersicht auf und man kann eine spezielle Nummer, z.B. Shop10 vergeben. Man müsste da noch eine Lösung finden, dass das ganze nicht als Wohngrundstück missbraucht wird, vllt könnte man das per Antrag regeln.


    Der Hauptvorteil wäre, dass der Statthalter den Mieter jederzeit rausschmeissen kann, falls er die Bauvorschriften nicht einhält, die Items sollen aber nicht an den Statthalter gehen, sondern an eine Art Poststation, wo sich der Mieter sein Zeug innerhalb von 7 Tagen abholen kann. Diese GS sollten logischerweise erst ab der Kleinstadt verfügbar sein, warum auch anders? :P

  • Du meinst das als Erweiterung? Wäre auf jeden Fall mal hilfreich, jedoch muss dann ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieses Gs nicht zum Wohnen da ist, und man seine Sachen gegebenenfalls verlieren könnte. Ob dies irgendwann mal gemacht bzw. wann es gemacht werden würde ist aber die andere Frage...

    Eine neue Art von Denken ist notwendig,
    wenn die Menschheit weiterleben will.
    - Albert Einstein

  • Nicht direkt als Erweiterung, sondern eher eine Erleichterung, die man erst ab Handelslizenz braucht und darum auch erst als Kleinstadt+Handelslizenz beantragt werden kann. Zum anlegen dieser GS sollte es dann einen extra Befehl, z.B. /shopgrundstück anlegen geben, und beim mieten sollte man deutlich darauf hingewiesen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Statthalter eine Bauordnung festlegen kann (sollte er diese ändern wollen, gilt diese Änderung nicht für schon vermietete Shops), also objektive Kriterien (nicht Shop muss schön gebaut sein o.Ä.)und wenn der Statthalter der Meinung ist, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden, kann er sich an einen Mod wenden, der das GS dann kündigt.

  • Der Hauptvorteil wäre, dass der Statthalter den Mieter jederzeit rausschmeissen kann, falls er die Bauvorschriften nicht einhält, [...]


    Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Statthalter eine Bauordnung festlegen kann [...], also objektive Kriterien (nicht Shop muss schön gebaut sein o.Ä.)und wenn der Statthalter der Meinung ist, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden, kann er sich an einen Mod wenden, der das GS dann kündigt.


    :thumbdown:

  • Mir geht es jetzt hauptsächlich darum, dass der Mieter ordentliche Gänge freilässt, einen Shop errichtet und keine Kistenauktion/gar nichts/Steinbunker. Einfach nur, dass der Statthalter ein Mitspracherecht hat, gerne auch mit "Frist", also wenn der Mieter nichts ordentliches baut, hat er 1 Woche Zeit die Mängel zu verbessern, sonst fliegt er.


    Was genau würdest du denn verbessern @rattowitsch

  • Ich bin durchaus dafür, dass man im Rahmen der Idee "ein Spieler hat ein Hauptwohnsitz-GS und kann aber in anderen Städten Neben-Grundstücke mieten" die Kategorie Shop-GS einführen könnte, die dann halt als Neben-Grundstück gelten, man keinen Votebonus dort bekommt, sie nicht zu den Stadtstufenaufstiegs-GS gezählt werden, man vllt mehrere als jetzt davon anlegen kann, etc.


    Ich bin nicht dafür, dass man Statthaltern weitere Möglichkeiten einräumt, Grundstücke zu enteignen.


    Was genau würdest du denn verbessern rattowitsch


    Ich würde genau die Passagen, die ich oben zitiert habe, streichen.

  • Genau das wäre ja der Sinn der ShopGS, wenn ein Mieter da ne Wohnung in meiner Mall macht bin ich momentan machtlos.


    Das ist doch ganz einfach Du schreibst deinen Mieter an und bittest ihn ausziehen oder umzubauen bzw. einen Shop einzurichten. Ich sage den Spieler dann immer sie sollen einen shop eröffnen oder der shop wird nicht mehr Verlängert, dann hab ich max. eine Woche wo ein Shop leer steht das ist wohl zu verschmerzen.


    Nicht Siegen ist wichtig, sondern dabei sein und Gewinnen.

  • Wenn ich die Shops mit dem Mietsystem vermiete, bekomme ich zwar das Geld garantiert, aber der Mieter kann nen Bunker bauen und ich kann nichts machen. Bei der Variante mit den Baurechten ist das ganze ziemlich unsicher und macht auch misstrauisch, aber nur so könnte ich einschreiten wenn jemand dann z.B. dort keinen Shop errichtet.


    Nochmal zur Erinnerung...

    Projektleiter bei LottoEsconia

    Einmal editiert, zuletzt von EliasH ()

  • Das ist nicht nur eine Frage des wollens. Die richtige Mall ist ja oft voll. Und sehr viele Shops dort sind kostenlos.

    Also wenn man wirklich sucht, gibts eigentlich keine Woche, wo nicht mindestens ein Mallshop freiwird. Ich habe sogar einen gesehen, der in der vorletzten Etage 8 Tage nach einem Besitzer gesucht hat. Und selbst wenn, dann geht halt noch ne Woche oder zwei farmen...

  • Um hier nochmal eine Idee zum "Wohle" der Statthalter zu erwähnen:
    Ein Enteignen auf Anweisung. Soll heißen, wenn ein Shopbesitzer nicht im Sinne/Vorschrift/Interesse der Stadt baut, hat ein Statthalter die Möglichkeit einen Shop-GS-Besitzer sozusagen zu verwarnen. Dies wird dem Shopbesitzer beim Joinen des Servers angezeigt. Nach einem Cooldown von z.B. 2 Tagen um die Vorschriften umzusetzen, kann der Stadthalter, wenn er es für nötig hält eine Zwangsenteignung machen. Dies bedeutet, dass dem Shopbesitzer eine bestimmte Anzahl an Tagen, z.B. 5 Tage Zeit gegeben wird sein GS zu räumen. Nach Ablauf dieser Tage kann das GS enteignet werden.


    Übersicht über den Ablauf:

    • Spieler xy mietet ein Shop-GS
    • Statthalter yz verwarnt Spieler xy, da dieser sein Shop-GS nur zum wohnen benutzt.
    • Spieler xy benutzt die nächsten z.B. zwei Zage nicht um sein GS umzubauen.
    • Der Statthalter yx leitet eine Zwangsenteignung ein.
    • Spieler xy hat z.B. 5 Tage Zeit sein GS zu räumen.
    • Danach kann das GS enteignet werden.