Das bisher unbekannte Universumsgericht in Sanctaphrax hat einen neuen Fall, der Rechtsverletzung aufgedeckt:
News vom Universumsgericht in Sanctaphrax: Patent von rilomana auf das Wort "Blub" ungültig!
Geschenke auf Origo können nun wieder vom Absender abgeholt werden, wenn diese noch nicht geöffnet worden sind.
Der Server wurde erfolgreich auf die Version 1.20.4 aktualisiert und nun wieder erreichbar.
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Sehr geehrter Herr Baumgras,
aus Unstimmigkeiten auf dem Dokument, welches die gute Frau rilomana veröffentlicht hat, müssen wir leider von einer Fälschung oder einem nicht richtig geprüften Dokument ausgehen. Wenn Sie sich unseren Beschluss sorgfältig durchgelesen haben, dann sollten sich alle Unverständlichkeiten klären.
Mit freundlichen Grüßen
_Wolkenwolf_
Mitglied des Universumgerichtes Sanctaphrax -
Warum erinnert mich dieses Foto an meinen verschwundenen Ablehnungsbrief.... er ist leicht abgeändert aber meiner Verfassung verschrieben! *Ironie*
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Dieses Dokument wurde von der Dienststelle für Patente Terraconia unterzeichnet. Und genau deswegen hat die gute Rilomana auch das Recht auf dieses Patent. Wenn müsste es sich um einen Rechtschreibfehler der Person, die es geschrieben hat, handeln.
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http://suxi.blogspot.de/2009/0…in-bulgarien-31-tage.html
Tut mir Leid, das Patent kam aus Bulgarien. -
Ich, Timelord vom Planeten Gallifrey, bin zu dem Entschluss gekommen, dass @rilomana jedem, den Sie nicht als Freund ansieht, Keksverbot zu erteilen sollte diese Person das Wort: "Blub" benutzen. Timelords und Wölfs sowie Lavakreaturen, Bäume und Drachen werden aus dieser Strafe ausgeschlossen. Hehhehe und natürliche Kakteen
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Niemand ist ausgeschlossen.
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*hust*?
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Ich bin nicht niemand, ich bin ein Endermanfischchen.
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Niemand ist ausgeschlossen.... .... .... *gehirnaktivitäten gestört*
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Sehr geehrte Herr Baumgras,
wie sie der unten genannten Definition eines Rechtschreibfehlers entnehmen können, ist der Fehler in dem Dokument der guten Frau rilomana kein Reichtschreibfehler.
"Ein Rechtschreibfehler (auch Fehlschreibung genannt) bezeichnet eine Schreibweise eines Wortes oder Satzzeichens, die laut der allgemein üblichen Orthographie falsch ist."
Außerdem ist dieses Dokument ungültig, da keinem -weder den netten Kollegen im Amtsgericht Terraconia, noch dem Antragsteller selbst- diese Unstimmigkeit aufgefallen sind.
Sehr geehrte Frau rilomana,
da die Server dieser Plattform in Deutschland stehen, wird hier auch nach deutschem Recht gearbeitet. Demnach kann dieses Schutzrecht nur für jeweils einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren beantragt werden.
Damit haben wir eine weitere Unstimmigkeit gefunden, welche nicht durch einen einfachen "Fehler des zuständigen Beamten" begründet werden kann.Mit freundlichen Grüßen
_Wolkenwolf_
Mitglied des Universumgerichtes Sanctaphrax